Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Sirius Musikkurse

§1 – Anzahl Unterrichtseinheiten

Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der gewählten Laufzeit und Anzahl der Unterrichtseinheiten:

  • Musikkurs Lite & Standard 4 Unterrichtseinheiten
  • Musikkurs Intensiv 8 Unterrichtseinheiten
§2 – Unterrichtsort
  1. Der Unterricht findet zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung statt.
  2. Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer.
§3 – Buchung und Teilnahme
  1. Die Terminbuchungen erfolgen über den zuständigen Lehrer*in.

    • Verbindlich und damit nicht stornierbar ist der jeweils nächste gebuchte Termin.
    • Soweit der oder die Schüler:in den Unterricht innerhalb von weniger als 24 Stunden storniert, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat er oder sie keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins.
    • Ausgenommen davon sind krankheitsbedingte Stornierungen nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Die Bescheinigung muss vor dem Unterrichtstermin bei der SIRIUS-Verwaltung eingegangen sein.
  2. Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen (entspricht durchschnittlich 2, 4 bzw. 8 Unterrichtseinheiten pro Monat).

    • Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingents können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.
§4 – Änderungen des Unterrichtspakets

Das Unterrichtspaket kann zu jeder Zeit zu einem Unterrichtspaket mit einem höheren Leistungsumfang gewechselt werden, mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum. Im Falle eines sofortigen Wechsels werden die entsprechend höheren Kosten für den gesamten angebrochenen Abrechnungszeitraum (somit auch rückwirkend) bei der nächsten Abrechnung berechnet.

§5 – Unterrichtsbeiträge und Zahlungsbedingungen
  1. Der Beitrag für den Musikkurs ist voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum jeweiligen Beginn des Leistungszeitraums, beginnend mit dem Datum des Vertragsbeginns bzw. am darauffolgenden Werktag.
  2. Der Kunde hat eine Geld-zurück-Garantie, wenn Sirius keine Lehrkraft zur Verfügung stellen kann, die das Instrument oder den Gesangsunterricht anbietet und zu den gewünschten Uhrzeiten Unterricht anbieten kann.
  3. Die Beiträge sind in einer auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethode zu bezahlen.
  4. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die von der Bank und dem Zahlungsanbieter von Sirius berechneten Rücklastschriftgebühren dem Kunden berechnet.
  5. Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Sirius aufzurechnen, wenn seine Forderungen (a) rechtskräftig festgestellt wurden; (b) unbestritten sind; oder (c) von Sirius anerkannt wurden.
§6 – Vertragslaufzeit, Pausierung und Kündigung
  1. Die Laufzeit erstreckt sich über 4 Wochen.
  2. Nach Ablauf der Laufzeit endet der Vertrag.
§7 – Organisatorische Neuregelungen

Die SIRIUS-Verwaltung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung des Unterrichtsangebots jederzeit vor.

§8 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

© Sirius Music Communications GmbH, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 01.10.2022